Normalisierung des Trainings- und Wettkampfbetriebes

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Normalisierung des Trainings- und Wettkampfbetriebes

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 weitere Lockerungsschritte im Bereich der Sportaktivitäten beschlossen. Demnach dürfen Sportvereine ab dem 6. Juni 2020 wieder Trainings und Wettkämpfe in weitgehend normalem Rahmen durchführen. Im Zentrum stehen die Massnahmen zur Nachverfolgbarkeit allfälliger Infektionsketten.

Im Unihockey ist der Körperkontakt ab 6. Juni 2020 für alle Stufen wieder zulässig. Für Sportaktivitäten kann somit unter Vorbehalt von Schutzkonzepten der Betrieb sowohl im Training wie auch im Wettkampf weitgehend normalisiert werden. Die Organisatoren von Sportaktivitäten müssen nun die neuen Rahmenvorgaben umsetzen.

Die weitgehende Normalisierung der Sportaktivitäten sowohl im Training wie auch im Wettkampf führt dazu, dass die Distanzregeln nicht ständig eingehalten werden können. Abseits des Spielfeldes sind die Vorgaben des BAG immer einzuhalten.

1. Übergeordnete Grundsätze

Im Zentrum stehen ab 6. Juni 2020 die fünf übergeordneten Grundsätze für den Sport, sie sind immer einzuhalten:

1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf

2. Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand)

3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG

4. Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)

5. Bezeichnung verantwortlicher Person

Der Grundsatz «Distanz halten» kann auf dem Spielfeld nicht ständig eingehalten werden, Körperkontakt ist auf dem Spielfeld explizit zulässig.

2. Merkblatt Verhaltensregeln ab 6. Juni 2020

Swiss Olympic hat die Verhaltensregeln für den Sport in einem übersichtlichen Merkblatt zusammengestellt. Es gilt einheitlich für alle Sportarten in der Schweiz und ersetzt das aktuelle Merkblatt «So spielen wir Unihockey».

3. Schutzkonzept ab 6. Juni 2020

Swiss Olympic hat ein einheitliches Schutzkonzept für alle Sportarten ausgearbeitet. Jeder Verein muss die rot gekennzeichneten Bereiche ergänzen sowie unter Punkt 6 eventuelle besondere Bestimmungen aufführen. Das Konzept muss auf Anfrage der Gesundheitsbehörden jederzeit vorgelegt werden können. Das aktuelle Schutzkonzept wird durch dieses neue Schutzkonzept abgelöst.

4. FAQs von swiss unihockey

Was machen wir, wenn ein Corona-Fall in unserem Verein auftritt?

  • Das betroffene Vereinsmitglied hält sich an die Anweisungen des behandelnden Arztes.
  • Danach liegt die Verantwortung für die nächsten Schritte beim jeweiligen Kantonsarzt.

Muss weiterhin in Kleingruppen trainiert werden?

  • Die Aufteilung der Teams in Kleingruppen bzw. die gestaffelten Trainings entfallen per 6. Juni, es kann ein normales Teamtraining stattfinden.
  • Die Präsenzlisten sind weiterhin zu führen.

Dürfen nun Gardeoben und Duschen wieder benutzt werden?

  • Unter Einhaltung der Grundsätze im Sport (siehe oben) und der Hygieneregeln des BAG ist die Nutzung von Garderoben und Duschen wieder möglich.

Wie viele Personen sind auf einem Unihockeyspielfeld zugelassen?

  • Pro Person müssen 10m2 Trainingsfläche gerechnet werden:
  • Kleinfeld (24*14 m) =  336 m2. Es sind max. 33 Personen auf dem Spielfeld zugelassen.
  • Grossfeld (40*20 m) = 800 m2. Es sind max. 80 Personen auf dem Spielfeld zugelassen.

Was gilt es zu beachten, wenn wir einen Wettkampf durchführen?

Sind Trainingscamps und Jungendlager wieder möglich?

  • Ferienlager für Kinder und Jugendliche mit maximal 300 Personen sind möglich.
  • Die Grundsätze im Sport (siehe oben) und die Hygieneregeln des BAG sind jederzeit einzuhalten.
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